GERICHTSPSYCHIATRIE UND STRAFPROZESS

Spannende Einblicke in die seelischen Abgründe des Verbrechens

Der Täter ist gefasst, der Abspann des «Tatort» flimmert über den Bildschirm. Doch wie geht es für den Täter oder die Täterin weiter? In Haft? In einer Klinik? In Freiheit? – Psychiater*innen fehlen nicht, wenn vor Gericht ein Tötungsdelikt, eine Sexualstraftat, eine Kindsmisshandlung oder ein schweres Vermögensdelikt abgehandelt werden. Ihr Einfluss auf das Urteil des Gerichts scheint dem Prozessbeobachter beängstigend hoch: War der Beschuldigte seelisch krank oder gesund? Wusste er, was er tat, oder trieb eine Wahnvorstellung, eine Paranoia ihn zur Tat? Trägt er eine strafrechtliche Schuld? Ist er gefährlich? Muss das Gericht ihn einsperren, oder ist eine Behandlung nötig? –
Der erfahrene Fachmann lüftet für uns den Schleier über eine prozessalltägliche, aber geheimnisumwitterte Wissenschaft. Es bleibt die bange Frage: ist jeder von uns zu allem fähig? Oder doch nicht (ganz)?